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Zur persönlichen Information vor dem Trauungsgespräch

Vor dem Trauungsgespräch wird mit dem Seelsorger im Trauungsprotokoll geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Damit Sie sich in Ruhe alles überlegen können, hier einige Punkte, um die es dabei geht. Bei Zweifel in irgendeinem Punkt empfehlen wir ihnen das Gespräch mit einem Seelsorger oder in einer katholischen Familienberatungsstelle.

 

FREIHEIT

Eine kirchliche Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen erfolgt. Wenn Sie sich nicht ganz frei fühlen, sollten Sie noch rechtzeitig vor der geplanten Trauung ein klärendes Gespräch (mit einem Seelsorger oder einer Eheberaterin) suchen.

 

UNAUFLÖSLICHKEIT

Nach christlicher Auffassung entspricht es der ehelichen Liebe, dass sich die Partner für immer aneinander binden. Bekennen Sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Wollen Sie Ihre Ehe ohne Vorbehalte und Bedingungen als einen Bund für das ganze Leben schließen?

 

TREUE

Eheliche Liebe verlangt den entschiedenen Willen für eine aus­schließliche Bindung an den Ehepartner. Sind Sie bereit, Ihrem Partner/Ihrer Partnerin für das ganze Leben treu zu bleiben und diese Treue ausdrücklich zu versprechen?

 

LEBEN  WEITERGEBEN

Die Liebe von Mann und Frau ist grundsätzlich auch auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet. Sind Sie bereit, Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen? (Dies gilt natürlich nicht, wenn keine Kinder zu erwarten sind.) Im besonde­ren sollten Sie auch um die sittliche und religiöse Erziehung besorgt sein.

 

SAKRAMENT

Christliche Partner setzen mit der kirchlichen Eheschließung ein Zeichen ihres Glaubens: Die eheliche Liebe wird Abbild der Liebe Gottes. Gott selbst ist es, der Ihre freie Entscheidung für einen Menschen annimmt - Jesus sagt: "Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen" - , weshalb auch die Kirche das Jawort der Brautleute besonders ernst nimmt. Die Ehepartner dürfen darauf vertrauen, dass Gott ihnen mit seiner Hilfe beisteht.

 

KINDER

Wenn Sie miteinander Kinder haben, geben Sie bitte an: Namen, Geburtstage, Tauftage, Taufpfarren; dann können diese Kinder als ehelich eingetragen werden.

Über andere Kinder soll der Partner/die Partnerin informiert werden; auch darüber, wie deren Versorgung geregelt ist.

 

FRÜHERE  BEZIEHUNGEN

Wenn Sie früher mit jemandem in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben, soll zumindest darüber gesprochen werden, weil ei­ne solche Tatsache für die Ehe von Bedeutung ist.

Ebenso ist eine Information nötig, wenn Verpflichtungen aus einer früheren Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft bestehen.

 

EHEHINDERNISSE

Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Umstände als hinderlich für eine Ehe anerkannt. Manche Punkte sind sofort einsichtig, manche bedürfen vielleicht einer Erläuterung, die Ihnen der Seelsorger gerne gibt. Jedenfalls sollten Sie die hier angeführ­ten Ehehindernisse durchlesen:

 

  • Mangelndes Alter
  • Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr
  • Eheband: Wenn eine Ehe kirchenrechtlich noch besteht
  • Religionsverschiedenheit: Ehe eines Getauften mit einem Ungetauften bzw. mit einem aus der Kirche Ausgetretenen
  • Ordination: Diakon, Priester
  • Amtliches ewiges Gelübde der Keuschheit
  • Entführung
  • Gattenmord
  • Blutsverwandtschaft: z. B. Cousin, Cousine, Onkel, Tante, Neffe, Nichte
  • Schwägerschaft in gerader Linie
  • Mangelnde öffentliche Ehrbarkeit in gerader Linie: Wenn jemand einen Elternteil oder das Kind eines früheren Partners heiraten will
  • Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption in gerader Linie und zweiter Grad der Seitenlinie)

 

Wenn Sie Zweifel haben, ob eines dieser Hindernisse auf Sie zutrifft, sprechen Sie mit Ihrem Seelsorger. Bei manchen Ehehin­dernissen kann Dispens erteilt werden. Das Ansuchen stellt der Seelsorger.

 

STERILITÄT

Wenn es Hinweise gibt, dass Sie keine Kinder bekommen können, ist die Information darüber für den Partner wichtig. 

 

BEEINTRÄCHTIGUNG

 

Wer eine Ehe führen und Verantwortung für Nachkommenschaft übernehmen will, muss entsprechende körperliche, geistige und seelische Voraussetzungen mitbringen. Wissen Sie um diesbezüg­liche Beeinträchtigungen?

 

NOTWENDIGE DOKUMENTE

Braut und Bräutigam benötigen:

  • Je einen neuen Taufschein, ausgestellt von der Taufpfarre bzw. einen alten Taufschein durch die Taufpfarre ergänzt.

Hilfreich:

  • Meldezettel und Geburtsurkunden.
  • Verwitwete brauchen grundsätzlich: kirchliche Trauungsurkunde, Sterbeurkunde des frühere Ehegatten.
  • Für gemeinsame, voreheliche Kinder: Taufschein
  • Für bekenntnisverschiedene Paare liegt in allen Pfarrämtern ein eigenes Informationsblatt zu Ihren Handen auf.
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Informationen

Information und Hinweise rund um die kirchliche Trauung

Sie lieben und vertrauen einander und haben sich für ein gemeinsames Leben entschieden. 

Dieses Ja zueinander machen Sie öffentlich und feiern Sie.

Sie vertrauen auf die Kraft und Hilfe Gottes und wollen Ihre Ehe in seinem Geist als Sakrament leben.

Deshalb heiraten Sie auch kirchlich.

mehr: Information und Hinweise rund um die kirchliche Trauung

Zur persönlichen Information vor dem Trauungsgespräch

Vor dem Trauungsgespräch wird mit dem Seelsorger im Trauungsprotokoll geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Damit Sie sich in Ruhe alles überlegen können, hier einige Punkte, um die es dabei geht. Bei Zweifel in irgendeinem Punkt empfehlen wir ihnen das Gespräch mit einem Seelsorger oder in einer katholischen Familienberatungsstelle.

mehr: Zur persönlichen Information vor dem Trauungsgespräch

Checkliste für Ihre Trauung

 

Von der Anmeldung der Trauung bis zur Planung des Hochzeits-Gottesdienstes.

mehr: Checkliste für Ihre Trauung

Häufig gestellte Fragen

 

mehr: Häufig gestellte Fragen

Ehevorbereitung

Partnerkurse für Brautpaare

Sie haben einander kennen, schätzen und lieben gelernt. Sie sind bereits eine Zeit Ihres Lebens gemeinsam unterwegs. Sie haben sich füreinander entschieden und wollen nun heiraten. Gratulation!

mehr: Ehevorbereitung

Katholisch / evangelisch

 

Einführende Informationen und Hinweise für bekenntnisverschiedene Brautpaar aus der Römisch-katholischen Kirche und den Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in Österreich

mehr: Katholisch / evangelisch
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