Katholisch / evangelisch
Wenn zwei Menschen heiraten, wünschen ihnen viele ein gutes Gelingen ihrer Ehe.
Wenn Christen heiraten, wünschen sie meistens eine kirchliche Trauung. Bei Brautpaaren verschiedener Konfessionen können Fragen auftreten: In welcher Kirche wird geheiratet? Gibt es eine „ökumenische“ Trauung? Wie ist das mit der religiösen Kindererziehung?
Verständnis der Ehe
Aus dem Glauben an das Wort Gottes stimmen die Kirchen darin überein, dass der Ehe eine besondere Würde und ein hoher Wert zukommen. Die Ehe unter Christen ist – wie die Taufe – davon getragen, dass Gott sich uns zuwendet und Vergebung schenkt.
So sind die Eheleute in besonderer Weise mit Gott verbunden.
Christen, die treu im Glauben leben, bezeugen in der Ehe die unverbrüchliche Treue Gottes, die sie „in guten und bösen Tagen“ trägt.
Für die Katholische Kirche ist die Ehe die von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die durch Christus unter Getauften zum Sakrament erhoben ist. Die Evangelische Kirche betrachtet diese von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft unter Getauften nicht als Sakrament.
Für beide Kirchen ist die Ehe unauflöslich. Dazu wissen sie sich verpflichtet durch Gott, den Schöpfer der Einheit von Mann und Frau, und durch die Weisung Jesu „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Markusevangelium, Kapitel 10).
Da die Ehe aus der Sicht des Glaubens und für das Leben sehr hohe Bedeutung hat, haben die Seelsorger der beiden Kirchen die Aufgabe, die Brautleute auf die Ehe vorzubereiten und sie zu begleiten.
Trauung
Die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche haben vereinbart, wie eine Trauung zwischen bekenntnisverschiedenen Partnern gestaltet werden kann. Entgegen mancher Meinung gibt es keine so genannte „ökumenische Trauung“.
Die möglichen Formen einer kirchlichen Trauung sind:
1. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon.
2. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in).
3. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon unter Mitwirkung eines (einer) evangelischen Pfarrers (Pfarrerin).
4. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in) unter Mitwirkung eines katholischen Priesters oder Diakons.
Für die Mitwirkung der Seelsorger beider Konfessionen an der Vorbereitung und bei der Trauung sind von den Kirchenleitungen gemeinsam Richtlinien erarbeitet worden.
Nach diesen Richtlinien soll das Brautpaar zusammen mit beiden Seelsorgern die Einzelheiten der Trauung planen. In beiden Konfessionen wird es begrüßt, wenn die Brautleute oder andere Mitfeiernde den Gottesdienst mitgestalten, z.B.: Lieder und Musik, Lesungen aus der Bibel, Fürbittgebete.
Wenn die Trauung von einem (einer) evangelischen Pfarrer(in) vorgenommen wird, so ist – auch wenn ein katholischer Priester oder Diakon mitwirkt – für den katholischen Partner der Dispens von der Verpflichtung auf die katholische Form der Eheschließung erforderlich. Sie wird vom zuständigen Bischof gegeben; der für den Wohnsitz des katholischen Teils zuständige Pfarrer besorgt diese Genehmigung ohne weiteres.
Im Heft „Gemeinsame Handreichung für Trauungen konfessionsverschiedener Paare“ sind alle Fragen des Kirchenrechts und der Gottesdienstgestaltung dargestellt.
Können Geschiedene wieder heiraten?
Das Versprechen einer lebenslangen Ehe wird in beiden Kirchen ernst genommen. Es kann aber sein, dass die Gemeinschaft zweier Menschen unwiderruflich zerbricht und es zur Scheidung kommt.
Wenn Geschiedene eine neue Ehe eingehen möchten, sieht die Evangelische Kirche die Chance eines Neubeginns und bejaht diese Ehe. Daher ist für evangelische Christen nach einem seelsorglichen Gespräch eine weitere Trauung möglich.
Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass die Evangelische Kirche das Versprechen einer lebenslangen Ehe nicht ernst nimmt.
Die Katholische Kirche sieht das anders. In ihr ist die kirchliche Eheschließung von Geschiedenen nur dann möglich, wenn von einer kirchlichen Gericht festgestellt wird, dass die erste Ehe aus bestimmten Gründen von vorneherein nicht gültig zustande gekommen ist.
Kindererziehung
Eltern bekennen mit der Taufe, dass sie ihr Kind, unterstützt durch die Paten und die christliche Gemeinde, im Glauben erziehen wollen.
Römisch-katholische Christen haben folgende Erklärung – in der Regel schriftlich - abzugeben:
“Ich will in meiner Ehe am katholischen Glauben festhalten.
Ich erkenne an, dass mein Glaube von mir verlangt, mich für die Taufe und Erziehung unserer Kinder in der Katholischen Kirche einzusetzen.
Ich werde mich bemühen, dem zu entsprechen unter Rücksichtnahme auf das Gewissen meines Partners.“
Der katholische Seelsorger muss auf dem Formular auch bestätigen, dass „der nichtkatholische Partner von der Gewissensverpflichtung und dem Versprechen des katholischen Partners unterrichtet“ ist.
Die Katholische Kirche achtet auch die Gewissenspflichten des evangelischen Partners gegen seiner (der Evangelischen) Kirche. Darum kann der Katholik die Taufe und Erziehung seiner Kinder in einer nichtkatholischen Kirche dann zulassen, wenn trotz seines ernsten Bemühens der nichtkatholischen Partner nicht bereit ist, der katholischen Erziehung zuzustimmen.
Gottesdienstbesuch
Jede Kirche bemüht sich, die Ordnung des kirchlichen Lebens entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung zu gestalten und zugleich darauf zu achten, dass sie für eine bekenntnisverschiedene Ehe nicht „ehetrennend“ wird.
Die Trennung der Kirchen wird bei den Sakramenten schmerzlich bewusst, vor allem am Sonntag, an dem die Katholiken gehalten sind, die Eucharistie mitzufeiern. Denn noch haben die Kirchen nicht zur Eucharistiegemeinschaft gefunden.
Für die Römisch-katholische Kirche ist die volle Glaubens- und Kirchengemeinschaft Voraussetzung für den gemeinsamen Empfang dieses Sakramentes.
Die Evangelische Kirche sieht sich nicht berechtigt, Christen auszuschließen, die der Einladung Jesu folgen wollen.
Die Kirchen sind getragen von der Hoffnung, dass ihr klärendes Ringen um die noch offenen Fragen zu einem gemeinsamen Ziel kommt.
Christliche Gemeinschaft leben
Jeder Partner soll so weit es ihm möglich ist am Leben der eigenen Kirche teilnehmen. Die wechselseitige gemeinsame Teilnahme am gottesdienstlichen Leben jeder der beiden Konfessionen kann zum Gewinn, aber auch zum Problem werden.
Im Familienkreis kann sehr viel gemeinsam getan werden, um die religiöse Lebensgemeinschaft der Ehegatten und der Kinder zu vertiefen, z.B. durch Gebet und Lesen der Heiligen Schrift.
Gemeinsame Veranstaltungen beider Kirchen, wie ökumenische Gottesdienste, Bibelrunden und andere Begegnungen sind eine hilfreiche Ergänzung.
Für die Partner bekenntnisverschiedener Ehen ist es eine Hilfe, in Gesprächskreisen ihre guten Erfahrungen auszutauschen und ihre Fragen und Probleme besprechen zu können. Wenn in Pfarrgemeinden noch kein solcher Kreis besteht, können sie ihn in Zusammenarbeit mit den Seelsorgern anregen.
Bezugsquelle
Sie können den Informationsfolder
„KATHOLISCH / EVANGELISCH. Einführende Informationen und Hinweise für bekenntnisverschiedene Brautpaar aus der Römisch-katholischen Kirche und den Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in Österreich“ (€ 0,40)
sowie die Broschüre
„KATHOLISCH / EVANGELISCH. Die Trauung katholisch-evangelischer Paare unter Mitwirkung der Bevollmächtigten beider Kirchen“ (€ 3,00)
beziehen im:
Behelfsdienst
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