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Wieviel kostet Beratung?

 

Nur ein Teil der Beratungskosten wird durch Subventionen abgedeckt.

 

Das Beratungsangebot wird gefördert vom Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Abt. VI/4/a – Familienberatung und Familienförderung.

Logo Bundeskanzleramt

Logo Familienberatung

Wir danken für einen freiwilligen Kostenbeitrag (je nach Einkommen), der unser Beratungsangebot unterstützt und Wartezeiten reduziert.

 

Sie können den Kostenbeitrag in bar bei ihrer Beraterin, ihrem Berater bezahlen oder auch auf folgende Bankverbindung überweisen:

 

IBAN AT73 5400 0000 0065 4681

bitte als Verwendungszweck "4897-31550 KB Beratung" angeben.
 

Danke!

 

Wir bitten Sie um einen Kostenbeitrag entsprechend Ihrem Familieneinkommen und Ihren familiären Verpflichtungen. Wenn es Ihre wirtschaftliche Lage derzeit nicht erlaubt, können Sie die Beratung kostenlos in Anspruch nehmen.

Es gibt auch die Möglichkeit bis zu 50 % Ihres Kirchenbeitrages an uns zweckzuwidmen, nähere Infos erhalten Sie auf Anfrage in der Beratung.

 

 

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