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Mediation

„Wenn es nach der Trennung Frieden geben soll“

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktregelung.

 

BEZIEHUNGLEBEN.AT bietet Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten an. Vorwiegend geht es um die Regelungen und das Lösen von Streitfragen rund um Trennung oder Scheidung.
Mediation dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien und fragt nicht nach der „Schuld“, sondern danach, wie die Parteien die Streitfragen lösen können und wie sie künftig miteinander umgehen wollen.

Mediation ermöglicht, Konflikte in gegenseitigem Respekt zu bearbeiten, und hilft ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten lebbar und umsetzbar sind.

Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen.


Die Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren.
Sie kann daher jederzeit sowohl von den Konfliktparteien als auch von den MediatorInnen abgebrochen oder beendet werden. Sie dient ausschließlich der Erarbeitung von Vereinbarungen zu allen Fragen rund um Trennung und Scheidung.


Mediation bei BEZIEHUNGLEBEN.AT wird als Co-Mediation durchgeführt. Das MediatorInnenteam besteht aus einer/m juristischen MediatorIn und einer/m psychosozialen MediatorIn.

Beide sind eingetragene MediatorInnen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 22 Zivilrechts-Mediationsgesetz.

 

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen einer geförderten Familienberatung die Möglichkeit besteht sich über Mediation ausführlich zu informieren und zu überprüfen, ob Mediation der geeignete Weg ist.


Mediation soll eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes ermöglichen und ist keine Rechtsberatung, keine Ehe- oder Familienberatung und keine Psychotherapie.

 

Die Kosten:
€ 220,00/Std. für das Paar (Stand September 2016), je nach Problemstellung können Sie mit einem Aufwand von 6 bis 12 Stunden rechnen.


Förderung:
Das Bundesministerium für Jugend und Familie fördert die Mediation je nach Höhe des Familieneinkommens, bei geringem Einkommen kann eine Förderung bis zu 100% gewährt werden Die aktuellen Förderungsbedingungen finden Sie im Infoblatt Mediation.

Die Tariftabelle können Sie auch gesondert downloaden.

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